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Eigentumserwerb in Dubai

Dubai The Cube Eigentum

Die Regierung von Dubai hat im Juni 2002 den Erwerb von Immobilien durch Ausländer, ohne Einschränkung der Nationalität, in ausgewiesenen Projekten (Eigentumswohnungen und Land) gestattet.

Derzeit sind die Grundstücke der Dubai Sports City noch als Erbpacht (lease hold) ausgewiesen. Nach der im März 2006 verabschiedeten Gesetzesnovelle werden Grundstücke auf Erbbaurecht in Eigentum (freehold) umgeschrieben. Sobald die Novelle in gültiges Recht umgesetzt wird, können Sie als Käufer von THE CUBE Ihr Eigentum im Grundbuch des Dubai Land Department eintragen lassen. Bis dahin werden Sie als Käufer im Eigentumsregister der bei der Rechtsanwaltskanzlei Hadef Al Dhahiri registriert.

Mit dem Kauf einer Immobilie ist momentan der gleichzeitige Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis in den Vereinigten Arabischen Emiraten verbunden. Diese wird nach vollständiger Bezahlung des Immobilienkaufpreises gewährt und berechtigt allerdings nicht zur Arbeitsaufnahme.

Steuerrechtliche Aspekte

Dubai The Cube Wellness
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Zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland besteht seit 1996 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Dieses Abkommen weist das Besteuerungsrecht aus Einkünften von Vermietung und Verpachtung ausschließlich dem Belegenheitsstaat zu. Dies bedeutet, die Einkünfte aus Verpachtung unterliegen ausschließlich der Besteuerung der Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Vereinigten Arabischen Emirate und das Emirat Dubai erheben grundsätzlich keine

  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer
  • Vermögenssteuer
  • Wertzuwachsteuer
  • Vertragsgestaltung
  • Veräußerungsgewinnsteuer
  • Wohnraumsteuer
  • Vermögensverkehrsteuer
  • Erbschaftssteuer

wie dies in anderen Ländern, z.B. Spanien und Frankreich der Fall ist. Weiterhin werden auch keine Körperschaftssteuern oder Einkommenssteuern erhoben. Dies führt dazu, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer in Dubai gelegenen Immobilie für Sie als Eigentümer nach derzeitiger Gesetzeslage steuerfrei sind. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten hat die Konsequenz, dass die in Dubai erzielten Einkünfte in Deutschland somit nicht besteuert werden. Die so erzielten steuerfreien Einkünfte erhöhen nicht die Einnahmen des Steuerpflichtigen, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt, d.h. die Einkünfte werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist. Einkünfte aus dem In- und Ausland werden addiert und bilden die Basis für den deutschen Steuersatz. Dieser höhere Steuersatz wird dann aber nur auf die deutschen Einkünfte angewendet. Sofern der Investor bereits den höchsten Steuersatz zahlt, kommt der Progressionsvorbehalt nicht zum Tragen.

Die Vereinigten Arabischen Emirate und das Emirat Dubai sind daher für deutsche Investoren als ideales Investitionsland in Sachen Immobilien anzusehen.

Dubai The Cube Investition

Wiederveräußerung Ihres Apartments

Sie können Ihr Apartment jederzeit verkaufen, der neue Eigentümer übernimmt die Rechte und Pflichten des Investitions-Konzepts von THE CUBE.

Alle Informationen in diesem Exposé beruhen auf den Angaben des Verkäufers.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit unseres Angebots können wir keine Haftung übernehmen.

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